Möchten Sie wissen, wie viel Netto Ihnen als Grenzgänger bleibt? Es gelten hierbei gleichzeitig die steuerrechtliche Bestimmungen von Deutschland und der Schweiz. Aber sicherlich wissenswert – vor allem, wenn Sie sich gerade in einer Gehaltsverhandlung befinden. Lassen Sie sich von unseren Partnern eine individuelle vorläufige und unverbindliche Nettolohnberechnung erstellen. Wir sind Ihnen gerne behilflich.

Eine steuerliche Beratung erhalten Sie von uns nicht. Wir beraten Sie ausschliesslich über Ihre Möglichkeiten und zu unseren Versicherungsprodukten. Eine Netto-Lohnberechnung erhalten Sie auf Wunsch von unseren Partnern.

 

 Rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen bei der Nettolohn Berechnung 

Telefon: +49 177 8222830

Alternativ können Sie Ihren Nettolohn auch selbst ausrechnen.


 

Nettolohnberechnung für Grenzgänger:

(Stand: 2015, Juni 16)

Diese Nettolohnberechnungs-Schema dient lediglich der groben Information und Einschätzung. Möchten Sie eine professionelle Nettolohnberechnung, rufen Sie uns an.

 

Monatlicher Bruttoverdienst    
Abzüge durch den Arbeitgeber in der Schweiz    

AHV (Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung)
Grenzgänger und Arbeitgeber haben jeweils einen Beitrag von 5,15% des Lohnes an die Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung zu entrichten.

   
BVG (Pensionskasse)
Dieser Beitrag wird zur Hälfte vom Grenzgänger und seinem Arbeitgeber getragen. Die Höhe des Beitrages schwankt zwischen 7% und 18% (abhängig von Personalversorgereinrichtung und Unternehmen) bezogen auf den versicherten Lohn plus 1% für eine Risikoversicherung je nach Alter.
   
SUVA (Schweizerische Unfallversicherung)
Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge für die Berufsunfallversicherung. Der Arbeitnehmer hat im allgemeinen die Prämien für Nichtberufsunfälle zu tragen. Der Beitragsanteil ist je nach Beruf unterschiedlich (z. Z. 1,49% - 2,33%) 
   
ALV (Arbeitslosenversicherung)
Der Beitragsanteil des Grenzgängers beträgt z.Z. 1,1% bis zu einem Jahreseinkommen von max. 126.000,-
   
Quellensteuer
Der deutsche Grenzgänger hat eine Steuerabgabe in der Schweiz von pauschal 4,5% vom Bruttolohn zu entrichten. Dieser Betrag wird bei der Berechnung der deutschen Steuer angerechnet.
   
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Meistens wird vom Betrieb eine kollektive Krankentaggeldversicherung abgeschlossen. Der Beitrag beträgt ca. 0,5% - 1% vom Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Arbeitgeber.
   
Abgaben in Deutschland    
Krankenversicherung
Es besteht eine Krankenversicherungspflicht in der Schweiz. Sie können sich aber auch in Deutschland versichern. Mehr zum Thema erfahren Sie, wenn Sie uns kontaktieren.
   
Steuerpflicht/Steuerabzüge
Gem. Doppelbesteuerungsabkommen (DPA) haben deutsche Grenzgänger ihre Steuern auch im Wohnsitzstaat zu entrichten. Die monatliche Steuerlast wird vom steuerpflichtigen Bruttolohn in Euro und von der jeweiligen Steuerklasse des Grenzgängers ausgerechnet. Abgezogen wird  die Quellensteuer (4,5%), die bereits in der Schweiz einbehalten wurden.
   
 = Monatlicher Nettoverdienst