Möchten Sie als Grenzgänger Steuern sparen? Wir erklären Ihnen wie!
ALLGEMEIN
Wenn Sie in der Schweiz arbeiten, werden von Ihrem Arbeitgeber 4,5% Quellensteuer vom Bruttlohn einbehalten und an die Schweizer Steuerbehörden abgeführt. Diese Quellensteuer können Sie auf Ihre Deutsche Steuerschuld anrechnen lassen.
Ausserdem unterliegen Sie weitherhin dem Deutschen Steuerrecht. Sie müssen Ihre Tätigkeit beim Finanzamt in Deutschland melden. Dadurch fallen Steuervorauszahlungen an und das Finanzamt fordert dann im Folgejahr eine Einkomenssteuererklärung. Gemindert wird Ihr zu versteuerndes Einkommen durch Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Arbeitskleidung usw.
Es gibt allerdings Möglichkeiten der Altersvorsorge in der Schweiz, von denen Sie auch in Deutschland steuerlich profitieren. Mehr hierzu erfahren Sie unter der Rubrik Altersvorsorge oder telefonisch.
Eine steuerliche Beratung erhalten Sie von uns nicht. Wir beraten Sie ausschliesslich über Ihre Möglichkeiten und zu unseren Versicherungsprodukten. Eine Netto-Lohnberechnung erhalten Sie auf Wunsch von unseren Partnern.
STEUERN SPAREN ALS AUFENTHALTER
Steuern sparen mit der Säule 3 (gebundene Vorsorgeversicherung).
Sie können mehrere tausend Franken im Jahr einsparen (abhängig vom Gehalt).
Außerdem ist eine vorzeitige Auflösung jederzeit möglich, sollten Sie die Schweiz endgültig verlassen.
Es gibt auch Steuersparmöglichkeiten für Grenzgänger. Rufen Sie uns am besten gleich an und nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.